Was kann ich gegen Mobbing tun ?

 

1. Rechtliche Möglichkeiten

 

In rechtlicher Hinsicht stellt Mobbing einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und einen Angriff auf die Gesundheit dar.

Die Grundlage für Ansprüche auf den Schutz der Persönlichkeit und der Gesundheit ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, die sich als Nebenpflicht aus dem Arbeitsvertrag ergibt. Diese Fürsorgepflicht beinhaltet u.a. den Schutz des Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers sowie die Einhaltung der allgemein üblichen Umgangsformen aller Arbeitnehmer untereinander.

Anwaltliche Beratung

Der erste Schritt zur Prüfung möglicher Gegenmaßnahmen ist das Gespräch mit einem Rechtsanwalt.

In einem solchen Gespräch wird dann die konkrete Situation in rechtlicher Hinsicht analysiert. Kernpunkt ist dabei die Frage, inwieweit der Arbeitsplatz gerettet werden soll oder ob auf eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses hingearbeitet werden soll. Denkbar ist dann die Einleitung rechtlicher Schritte gegenüber dem Arbeitgeber oder den mobbenden Kollegen. Daneben kommt natürlich auch die Verfolgung von Schadenersatzansprüchen in Betracht.

Individuelles Vorgehen

Das Vorgehen richtet sich natürlich auch immer danach, was der Betroffene noch an Kraft für eine Auseinandersetzung zur Verfügung hat. Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen bedeuten auch immer eine Belastungsprobe für den Arbeitsalltag.

2. Therapeutische Maßnahmen

 

Mobbing verursacht im Regelfall immer eine Belastung für die Gesundheit und das seelische Gleichgewicht. Nicht selten führt es auch zu sozialer Isolation, weil sich der Betroffene unverstanden fühlt und zutiefst verunsichert ist. Innerhalb der Familie und der Partnerschaft kann Mobbing ebenfalls zu großen Spannungen führen, da der Betroffene von den Erlebnissen im Arbeitsalltag sehr belastet ist und nicht mehr abschalten kann.

Gesprächstherapie

Hier können Gespräche mit einem Therapeuten helfen, an denen auch Familienmitglieder und Partner teilnehmen können. Darüberhinaus ist natürlich bei körperlichen Symptomen auch ärztlicher Rat angezeigt.

 

3. Mobbingtagebuch

 

Wesentliche Grundlage für eine erfolgreiche Verfolgung von Ansprüchen ist ein Mobbingtagebuch.

Die Grenzen zwischen „normalen“ Konflikten innerhalb eines Arbeitsumfeldes und einer Mobbing-Situation sind fließend. In der Vergangenheit hat die Rechtssprechung dazu tendiert, Mobbing-Tatbestände als solche nicht anzuerkennen. Vielmehr wurde verlangt, dass der Zusammenhang zwischen Mobbing und den unmittelbaren Folgen detailliert dargelegt wird. In vielen Fällen reichte die Darstellung der Betroffenen nicht aus, um das Gericht davon zu überzeugen, dass die geltend gemachten Ansprüche auf Mobbingaktivitäten zurückzuführen sind. Das prozessuale Kernproblem liegt nämlich in der Beweisführung. Derjenige, der einen Anspruch geltend macht, muss die dafür notwendigen Voraussetzungen beweisen. An diese Beweisführung werden hohe Maßstäbe gelegt.

Beweisfunktion

Die Beweisführung kann daher nur mittels eines genauen Mobbingtagebuchs gelingen. Ein solches Tagebuch sollte folgendes enthalten:

Datum und Uhrzeit jeden Vorfalls

Der Vorfall sollte exakt beschrieben werden (Wortlaut von Dialogen, Beteiligte, Situation)

Wer war alles anwesend und hat die Situation evtl. mitbekommen (die möglichen Zeugen)

Die gesundheitlichen Auswirkungen im Moment des Vorfalls

Der letzte Punkt dient zur Dokumentation, dass zwischen den Mobbing-Vorfällen und den gesundheitlichen Auswirkungen ein unmittelbarer Zusammenhang besteht. In vielen Fällen konnte nämlich genau dieser Punkt vor Gericht nicht genügend dargelegt werden. Ein krankheitsbedingter Ausfall wegen Mobbings hat dann zu Einkommenseinbußen geführt, es konnte aber nicht bewiesen werden, dass das Mobbing gerade ausschlaggebend für die Krankheit ist. In der Folge konnten Schadenersatzansprüche deshalb nicht erfolgreich durchgesetzt werden konnten.